Kosten

Gebühren
Um eines klarzustellen: Schuldner unseres Honorars ist immer unser Mandant als
unser  Auftraggeber. In zahlreichen Fällen kann jedoch ein Kostenerstattungsanspruch gegen den
Schuldner erworben werden, der – wenn alles gut läuft – mit beim Schuldner beigetrieben werden kann. Die Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG). In geeigneten Fällen schlagen wir Ihnen stattdessen eine Abrechnung nach Zeithonorar oder ein Pauschalhonorar vor. Damit bleibt Ihr Kostenrisiko überschaubar.

Kostensicherheit
Bei Übertragung des Mandates ermitteln wir für Sie die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten, sowohl für den Fall einer außergerichtlichen Tätigkeit als auch für ein gerichtliches Verfahren. Gleichzeitig wägen wir mit Ihnen das Prozessrisiko und die Erfolgsaussichten ab, damit Sie einen Streitfall auch wirtschaftlich kalkulieren können.

Prozesskostenhilfe
Bei beengten finanziellen Verhältnissen besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeit, Beratungshilfe für außergerichtliche Tätigkeiten oder Verfahrenskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren in Anspruch zu nehmen. Die entsprechenden Formulare halten wir für Sie vor und sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich.

Erstberatung
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung für den Verbraucher betragen maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Falle einer weitergehenden Beauftragung werden die Kosten der Erstberatung auf die Gesamtkosten angerechnet.

Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung
Soweit Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, fragen wir für Sie an, ob und in welcher Höhe im konkreten Einzelfall Kosten übernommen werden. Unsere Kanzlei arbeitet mit allen Rechtsschutzversichern in Deutschland vertrauensvoll zusammen. Beachten Sie bitte, dass ganz gleich bei welcher Gesellschaft Sie rechtsschutzversichert sind, Ihnen stets das Recht der freien Anwaltswahl zusteht.